Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.07.2024

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: die „Bedingungen“) gelten für alle Angebote und Verträge im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch aduka Knus/Derksen GbR (im Folgenden: „aduka“) und für alle Bestellungen (im Folgenden auch: „Auftrag bzw. Aufträge“), die der Kunde (im Folgenden: der „Kunde“) bei aduka aufgibt. aduka hat seinen Sitz in der Eschersheimer Landstraße 10 in 60322 Frankfurt am Main.

1.2 Die Aufträge können sich auf Waren (z. B. Werbeartikel) und auf (damit zusammenhängende) Dienstleistungen von aduka beziehen, wie z. B. die Dekoration von Werbeartikeln. Die von aduka angebotenen Waren und Dienstleistungen werden in diesen Bedingungen zusammenfassend als: „Produkte“ bezeichnet.

1.3 Der Kunde erkennt die Anwendbarkeit der vorliegenden Bedingungen an. aduka widerspricht hiermit ausdrücklich den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

1.4 Von den vorliegenden Bedingungen abweichende Klauseln können vom Kunden nur dann geltend gemacht werden, wenn und soweit sie von aduka ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden sind.

1.5 Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für nachfolgende Verträge zwischen dem Kunden und aduka, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

1.6 aduka behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten unmittelbar nach ihrer Bekanntgabe an den Kunden in Kraft.

2. Angebote, Aufträge und Verträge

2.1 Angebote von aduka, wie im Webshop von aduka („aduka Shop“), in Angeboten, E-Mails, Broschüren oder Katalogen sind unverbindlich und können von aduka widerrufen werden. aduka ist erst dann gebunden, wenn sie den Auftrag schriftlich in der an den Kunden gesendeten Auftragsbestätigung (im Folgenden: „Auftragsbestätigung“) bestätigt hat, womit ein Vertrag zustande kommt (im Folgenden auch: der „Vertrag“). Bei Bestellungen über den aduka Shop erhält der Kunde vor der Auftragsbestätigung eine (automatisierte) Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar und bindet aduka noch nicht an die Bestellung.

2.2 Nach der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als unwiderruflich und kann nicht mehr storniert werden, außer unter den Bedingungen von Artikel 4.1 oder mit Zustimmung von aduka. aduka kann diese Zustimmung mit der Bedingung verknüpfen, dass bereits angefallene interne und/oder externe Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wie z. B. die für das Verpacken und Zurücksetzen der Bestellung erforderliche Arbeitszeit.

2.3 aduka ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen und garantiert nicht, dass die angebotenen Produkte in ausreichender Menge vorhanden sind.

2.4 Zusätzliche Absprachen, Änderungen und/oder Stornierungen sind nur dann bindend, wenn und soweit sie von aduka schriftlich bestätigt worden sind.

2.5 Der Kunde garantiert, dass Mitarbeiter oder Vertreter, die im Namen des Kunden Bestellungen bei aduka aufgeben, befugt sind, den Kunden zu vertreten.

2.6 Der Kunde garantiert, dass die vom Kunden (über den aduka Shop oder anderweitig) bereitgestellten Informationen, einschließlich Produktmenge, Spezifikationen (wie Artikelnummern usw.), Adressdaten und Dateien für die Produktdekoration, richtig und vollständig sind.

3. Dekorationsaufträge

3.1 Bei einer Bestellung kann der Kunde die von aduka angebotenen Dienstleistungen für die Dekoration von Produkten aus dem Sortiment von aduka (im Folgenden: „Dekorationsaufträge“) in Anspruch nehmen. Die Optionen für die Produktdekoration werden im aduka Shop aufgeführt oder können von aduka auf anderem Wege mitgeteilt werden. Die Optionen, wie z. B. Drucktechniken und Farboptionen, können von Artikel zu Artikel variieren und hängen u. a. vom Produktmaterial und von dem für den Druck verfügbaren Platz ab. Preise und Produktionszeiten können je nach den gewählten Produktdekorationsoptionen variieren. Vom Kunden für die Produktdekoration zur Verfügung gestelltes Bild- und/oder Grafikmaterial (z. B. Logos) wird im Folgenden als „Artwork“ bezeichnet.

3.2 aduka bietet im aduka Shop ein digitales Tool an, womit der Kunde das Artwork hochladen kann, um einen visuellen Eindruck des bedruckten Artikels („E-Proof“) auf der Grundlage der gewählten Drucktechnik zu erhalten. Die Position und die Farben des hochgeladenen Artworks können vom Kunden im Tool selbst bestimmt und angepasst werden. Das Artwork für den E-Proof ist in dem von aduka angegebenen Format zu liefern. Nach Abschluss der Bestellung im aduka Shop erhält der Kunde (per E-Mail) einen E-Proof zwecks Freigabe. Nach Freigabe dieses E-Proofs wird der Dekorationsauftrag von aduka in Bearbeitung genommen, wobei ein Vertrag erst nach der Auftragsbestätigung zustande kommt. aduka liefert Dekorationsaufträge in Übereinstimmung mit dem E-Proof unter Berücksichtigung von Artikel 3.3.

3.3 Der E-Proof gibt einen digitalen (zweidimensionalen) Eindruck des mit dem Artwork bedruckten Artikels wieder, der möglicherweise nicht zu 100 % mit der endgültigen Bedruckung übereinstimmt. aduka kann nicht garantieren, dass das Artwork vollständig maßstabsgetreu dargestellt wird. In Bezug auf die Positionierung und die Größe ist eine geringe Abweichung zulässig. Die Farben des Drucks auf den gelieferten Produkten können ebenfalls leicht von den Farben des E-Proofs abweichen. Bei Drucktechniken, bei denen die Farben in PMS dargestellt werden, hält PF Concept eine Abweichung von 1 Pantone-Farbe für zulässig. Für Drucktechniken, die auf CMYK basieren, gilt die Regel, dass die tatsächliche Farbe der Farbe entsprechen muss, die auf einem kalibrierten Bildschirm sichtbar ist. Der Kunde muss den E-Proof in allen Aspekten (wie Farbe, Platzierung, Format und Rechtschreibung) prüfen, bevor er ihn freigibt.

3.4 Der Kunde kann sich auch dafür entscheiden, die Bestellung ohne einen freigegebenen E-Proof aufzugeben („no E-Proof“). In diesem Fall erfolgt der Druck des Dekorationsauftrags auf der Grundlage der Visualisierung im Tool, ohne dass zuvor ein E-Proof zwecks Freigabe an den Kunden gesendet wurde. Geringfügige Abweichungen in Positionierung, Größe und Farbe zwischen dem Artwork und dem Druck auf den gelieferten Produkten können nicht ausgeschlossen werden und gehen auf das Risiko des Kunden. In diesem Fall trägt der Kunde auch das Risiko, dass Details im Artwork auf den gelieferten Produkten unleserlich und/oder unscharf sind. aduka ist nicht verpflichtet, dies im Voraus zu prüfen.

3.5 aduka ist nicht für den Inhalt, die Richtigkeit oder den Entwurf des vom Kunden gelieferten Artworks verantwortlich, wie z. B. Rechtschreibung, Farben, grafische Details oder Genehmigungen, die von Dritten für die Nutzung des Artworks erforderlich sind. Diese Verantwortung obliegt vollständig dem Kunden. Das Artwork wird von aduka nicht beurteilt oder kontrolliert, außer im Hinblick auf technische Aspekte. Der Kunde garantiert aduka, dass das Artwork rechtmäßig für die Bedruckung der ausgewählten Produkte verwendet werden kann, ohne die Rechte Dritter zu verletzen oder gegen eine gesetzliche Bestimmung zu verstoßen. Es ist nicht gestattet, Artwork mit diskriminierendem, pornografischem, gewalttätigem oder anderweitig anstößigem Inhalt zu verwenden oder mit Inhalt, der zu Hass aufstacheln könnte oder als beleidigend, diffamierend oder verleumderisch angesehen werden könnte oder illegales Verhalten fördert.

3.6 In Absprache mit aduka kann der Kunde ein oder mehrere Muster und/oder Abbildungen des dekorierten Artikels oder Produktmaterials anfordern, bevor er den Auftrag erteilt. Diese Kosten werden von aduka in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob der Kunde anschließend einen Auftrag erteilt oder nicht, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen. aduka teilt diese Kosten und die voraussichtliche Lieferzeit für die Muster im Voraus mit.

4. Preise

4.1 Die Preise von aduka in Angeboten (im aduka Shop, in Broschüren, Katalogen, Offerten usw.) sind unverbindlich und können geändert werden, bis der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zustande gekommen ist. Im Falle eines unvorhergesehenen Anstiegs der Selbstkostenpreisfaktoren, wie z. B. Materialkosten, Rohstoffpreise, Zollabgaben oder Transportkosten, oder bei einer Wertminderung der verwendeten Währung ist aduka auch noch nach Annahme der Bestellung berechtigt, den Preis zu ändern oder den Auftrag zu stornieren. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde einer Preisänderung zustimmt, sofern er den Auftrag nicht innerhalb eines Werktages nach der Mitteilung der Preisänderung storniert, wobei die Stornierung in diesem Fall kostenlos ist. aduka ist im Falle einer Stornierung durch aduka oder durch den Kunden auf der Grundlage dieser Bestimmung nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

4.2 Die Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und exklusive Umsatzsteuer, Einfuhrabgaben, Verpackungsabgaben und anderer staatlicher Steuern, Abgaben oder Zölle, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Preise beinhalten keine Dekoration, es sei denn, es wird angegeben, dass die Dekorationskosten inbegriffen sind. Die Preise verstehen sich ferner ausschließlich der Frachtkosten, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich eine kostenlose Lieferung angegeben. Die Frachtkosten hängen von der Menge der Bestellung und dem Lieferort ab. Die anwendbaren Tarife werden vom lokalen Verkaufsbüro von aduka festgelegt und dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

4.3 Etwaige Preisnachlässe sind nur einmalig gültig und binden aduka in keiner Weise bei einem späteren Auftrag oder Vertrag.

4.4 Wiederkehrenden Kunden kann ein fester Einkaufsrabatt gewährt werden, dessen Höhe einseitig aduka festgelegt wird. Dieser Rabatt wird dann in die individuellen Preisangebote aufgenommen, die dem Kunden von aduka mitgeteilt werden (über den aduka Shop, nachdem sich der Kunde eingeloggt hat, oder per E-Mail). Der Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass der Kunde durch diese Bedingungen keinen Anspruch auf einen Rabatt erwirbt. Ein Rabattanspruch besteht nur, wenn und soweit er dem Kunden schriftlich bestätigt worden ist. aduka kann jederzeit einseitig beschließen, den Rabatt für künftige Bestellungen zu ändern oder aufzuheben, je nach dem vom Kunden erzielten Volumen, der Zahlungsmoral und/oder dem Geschäftsverhalten.

4.5 Die Menge der bestellten Produkte kann sich auf den Stückpreis (im Falle von Mengenrabatten) oder die Frachtkosten auswirken, die weitergegeben werden. aduka behält sich das Recht vor, für bestimmte Produkte oder Produktgruppen Mindestbestellmengen (MOQ) festzulegen.

4.6 aduka kann jederzeit einseitig beschließen, ihr Sortiment zu ändern oder zu erweitern, wozu auch gehört, bestimmte Produkte oder Marken nicht mehr zu führen, ohne dass dies eine Haftung gegenüber dem Kunden zur Folge hat. aduka ist niemals verpflichtet, Produkte zu liefern, die infolgedessen nicht mehr in ihrem Sortiment enthalten sind.

5. Der aduka Shop

5.1 Bestellungen im aduka Shop können nur von Kunden aufgegeben werden, die von aduka als Kunden akzeptiert wurden und die von aduka Zugangsdaten für den aduka Shop erhalten haben (die „Zugangsdaten“).

5.2 Der aduka Shop ist ein von aduka unverbindlich zur Verfügung gestellter Service zur Online-Bestellung von Produkten. aduka garantiert nicht, dass die Informationen im aduka Shop immer richtig, vollständig und aktuell sind, dass der aduka Shop jederzeit (online) zugänglich oder erreichbar ist, oder dass der aduka Shop immer viren- und störungsfrei funktioniert. Dies gilt auch für die im aduka Shop angebotenen Tools.

5.3 aduka bietet Kunden die Möglichkeit, über XML/JSON-Feeds Informationen über die Produktpalette von PF Concept (wie Produktspezifikationen, Fotos, Preise und Lagerbestände) zur Veröffentlichung auf der eigenen Website des Kunden zu importieren. aduka bietet Kunden auch die Möglichkeit, Bestellungen automatisch über eine API (das „Online-Gateway“) zu übermitteln. aduka ist nicht verpflichtet, diese Dienste (dauerhaft) anzubieten, und ihre Nutzung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden. aduka hat das Recht, diese Dienstleistung jederzeit einzustellen oder zu ändern oder dem Kunden die Nutzung zu verweigern. Die Nutzung der XML/SJON-Feeds und des Online-Gateways setzt voraus, dass der Kunde den entsprechenden Nutzungsbedingungen zustimmt, die zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten. Wird diesen Bedingungen widersprochen, ist die entsprechende Bestimmung der Nutzungsbedingungen für die XML/SJON-Feeds und das Online-Gateway maßgebend.

5.4 aduka ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des aduka Shops, um die Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu gewährleisten und den Zugriff oder Missbrauch durch unbefugte Dritte zu verhindern. aduka kann nicht garantieren, dass Missbrauch oder unbefugter Zugriff zu jeder Zeit verhindert wird.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sie nur an Mitarbeiter weiterzugeben, die berechtigt sind, Bestellungen im Namen des Kunden aufzugeben. Der Kunde muss dokumentieren, welche Mitarbeiter Zugang zu den Zugangsdaten haben. Der Kunde garantiert, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Zugangsdaten erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach jeder Sitzung abzumelden.

5.6 Die missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten erfolgt auf Risiko des Kunden, es sei denn, die Zugangsdaten sind durch Handlungen oder Unterlassungen von aduka in die Hände Dritter gelangt. Im Falle eines (vermuteten) Missbrauchs von Zugangsdaten wird der Kunde aduka so schnell wie möglich darüber informieren. In diesem Fall ist aduka berechtigt, den Zugang zum aduka Shop (vorübergehend) zu sperren oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

5.7 Die Richtlinien oder Anweisungen von aduka zur Nutzung des aduka Shops sind vom Kunden stets zu befolgen.

6. Lieferfrist und Lieferung

6.1 Die Lieferung erfolgt zu den vom aduka mitgeteilten Transportlieferbedingungen („Incoterms“) und/oder gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Incoterms. Die Frachtkosten können von aduka in Übereinstimmung mit Artikel 4.2 weitergegeben werden.

6.2 aduka und der Kunde können vereinbaren, dass die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse eines Dritten, z. B. eines Kunden oder Endkunden, der nicht Vertragspartei ist (im Folgenden: der „Empfänger“), erfolgt. Der Kunde garantiert, dass der Empfänger alle dem Kunden obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf die Annahme, Prüfung und Lagerung der gelieferten Waren erfüllt.

6.3 Die Lieferung bestimmter Produkte kann aufgrund von Vereinbarungen zwischen aduka und ihrem/ihren Lieferanten Beschränkungen unterliegen, z. B. Beschränkungen in Bezug auf den (geografischen) Absatzmarkt oder Richtlinien oder Beschränkungen in Bezug auf die Vermarktung und den Weiterverkauf an bestimmte (End-)Kunden. In diesem Fall kann bei der Bestellung dieser Produkte die Zustimmung des Kunden zu diesen Einschränkungen zur Bedingung gemacht werden, die in diesem Fall zusätzlich zu den vorliegenden Bedingungen gelten. aduka kann auch die Lieferung von Produkten in bestimmte Länder oder Gebiete aufgrund von Beschränkungen durch nationale Gesetze oder Vorschriften verweigern.

6.4 Die von aduka angegebenen oder mit aduka vereinbarten Lieferfristen sind nur Richtwerte und keine festen Fristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. aduka ist erst dann in Verzug, wenn der Kunde aduka schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei er aduka eine angemessene Frist von mindestens 21 Tagen zur Erfüllung gesetzt hat und die Lieferung auch innerhalb dieser Frist nicht erfolgt ist.

6.5 Die Lieferfrist beginnt nach der Auftragsbestätigung durch aduka und nachdem alle Formalitäten für die Ausführung des Auftrags erfüllt wurden und aduka alle vom Kunden benötigten Informationen erhalten hat, je nach Ermessen von aduka. Ist eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist erst nach deren Eingang und nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen.

6.6 Bei Überschreitung einer Lieferfrist hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung, Rücktritt vom Vertrag oder Aussetzung der Zahlungsverpflichtung, mit Ausnahme der folgenden Fälle. Wenn ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde und dieser überschritten wird oder wenn aduka nach Ablauf der vom Kunden gemäß Artikel 6.4 gesetzten angemessenen Frist mit der Lieferung in Verzug ist, hat der Kunde ausschließlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, und zwar unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung des Vertrags und ohne Anspruch auf Schadenersatz. In diesem Fall wird der bereits erhaltene Kaufpreis von aduka zurückerstattet.

6.7 Die Lieferfristen verlängern sich um die Zeit, in der sich die Ausführung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt verzögert oder wenn auf Wunsch des Kunden Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrags vereinbart werden. aduka wird in diesem Fall so schnell wie möglich einen neuen Liefertermin mitteilen.

6.8 Der Kunde ist verpflichtet, die physischen Produkte unmittelbar in Empfang zu nehmen, nachdem sie durch oder im Namen von aduka dazu angeboten werden, oder gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass der Empfänger die Produkte unverzüglich in Empfang nimmt. Die Produkte gelten als geliefert, sobald sie am vereinbarten Lieferort zur Auslieferung angeboten werden, und ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr der Beschädigung und des Verlusts der Waren auf den Kunden über, auch wenn die Waren zu diesem Zeitpunkt nicht abgenommen werden. Werden sie zu dem Termin, der dem Kunden mitgeteilt wurde, nicht abgenommen, werden sie auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert und es wird ein neuer Liefertermin auf Kosten des Kunden vereinbart. Wenn die Lieferung erneut fehlschlägt und der Kunde die Produkte nicht innerhalb von zwei Monaten vom Lagerort abholt, ist aduka berechtigt, nach Benachrichtigung des Kunden die Produkte an Dritte zu verkaufen oder, falls dies nicht möglich ist (wie im Falle von Dekorationsaufträgen), die Produkte zu vernichten und den Schaden vom Kunden zurückzufordern, unbeschadet der übrigen Rechte von aduka.

6.9 Wenn mit aduka vereinbart wurde, dass bei Überschreitung der Lieferfrist eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, so ist diese Vertragsstrafe nur dann zu zahlen, wenn die Verzögerung aduka zuzuschreiben ist. Die geschuldete Vertragsstrafe übersteigt in keinem Fall den Betrag des Schadens, der dem Kunden durch die Fristüberschreitung tatsächlich entstanden ist, und wird mit diesem Schaden verrechnet.

6.10 aduka hat das Recht, in Teilen zu liefern. Für die Anwendung dieser Bedingungen gilt jede Teillieferung als eine eigenständige Lieferung.

6.11 aduka hat das Recht, andere als die vereinbarten Produkte zu liefern, wenn diese den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und von vergleichbarer Qualität sind. aduka informiert den Kunden hierüber im Voraus.

6.12 Geringfügige, handelsübliche Abweichungen der gelieferten Produkte, z. B. in Farbe, Größe oder Ausführung, die die Qualität, das äußere Erscheinungsbild oder die Verwendung der Produkte nicht beeinträchtigen, sind zulässig und berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Lieferung.

6.13 Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden beschleunigt oder verschoben, so ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Transportkosten bei einer Eilsendung oder Lagerkosten bei einer Verschiebung) zu erstatten.

6.14 Der Lieferant ist nicht zur Auslieferung an schwer zugänglichen Stellen, wie z. B. unbefestigte Straßen, verpflichtet. In diesem Fall erfolgt die Lieferung in Absprache mit dem Kunden an den nächstgelegenen, befahrbaren Lieferort.

7. Risiko und Eigentumsübergang

7.1 Der Kunde trägt das Risiko von Schäden an den von aduka gelieferten Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung im Sinne von Artikel 6.8.

7.2 Alle von aduka gelieferten Waren bleiben Eigentum von aduka, bis (i) die Vergütung für die von oder im Namen von aduka gelieferten oder zu liefernden Waren und für die von oder im Namen von aduka durchgeführten oder durchzuführenden Arbeiten vollständig erfolgt ist, sei es im Rahmen des zugrundeliegenden Vertrages oder im Rahmen früherer oder späterer Verträge gleicher Art, und (ii) die Forderungen für die Nichterfüllung der genannten Verträge, wie z. B. Schadenersatz, Kosten und Zinsen, vollständig durch den Kunden beglichen wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Waren steht dem Kunden nicht zu und wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum von aduka stehenden Waren gegen normale (Geschäfts-)Risiken ausreichend zu versichern.

7.3 Sofern von aduka nicht anders angegeben, ist der Kunde berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren zu veräußern oder die faktische Verfügungsgewalt darüber ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen, sofern dies für den normalen Betrieb seines Unternehmens notwendig oder wünschenswert ist und a) der Kunde von dem Erwerber eine Barzahlung erhält oder b) der Kunde mit seiner Gegenpartei einen Eigentumsvorbehalt ähnlich dem vorliegenden vereinbart, jedoch ohne Verfügungsrecht der Gegenpartei. Ungeachtet dessen ist der Kunde nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Verlangen von aduka alle Forderungen des Kunden, die sich aus der Veräußerung der von aduka unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren an einen Dritten ergeben (können), nach Wahl von aduka an aduka zu übertragen oder zu verpfänden.

7.4 aduka ist berechtigt, an den Kunden gelieferte und im Eigentum von aduka verbleibende Waren zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn aduka Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rücknahme zu ermöglichen und zu diesem Zweck aduka auf Verlangen den Aufenthaltsort der Waren mitzuteilen (auch wenn dieser bei einem Dritten liegt) und gegebenenfalls Zugang zu diesem Ort zu gewähren (oder gewähren zu lassen). Der Kunde hat aduka die Kosten für die Rücknahme der Ware zu erstatten. Im Falle einer Rücknahme erfolgt die Gutschrift auf der Grundlage des Wertes, den die Waren bei der Rücknahme nach dem Ermessen von aduka haben.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, Bestände von aduka, für die der Eigentumsvorbehalt gilt, sicher, sorgfältig und getrennt von anderen Sachen zu verwahren und als Eigentum von aduka zu kennzeichnen.

7.6 Wenn und soweit gelieferte Waren, die im Eigentum von aduka stehen, gepfändet werden, wird der Kunde aduka unverzüglich darüber informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Person, die die im Eigentum von aduka stehenden Waren pfändet, darüber zu informieren, dass die Waren Eigentum von aduka sind.

7.7 Dieser Eigentumsvorbehalt unterliegt deutschem Recht mit der Maßgabe, dass aduka im Falle einer Lieferung in ein anderes Land die Anwendung des Rechts dieses anderen Landes vereinbaren kann, wenn sie dieses Recht für günstiger hält.

8. Bezahlung

8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Auftragsbestätigung, und die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. aduka hat jederzeit das Recht, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen oder eine Sicherheitsleistung als Bedingung für die Lieferung zu verlangen.

8.2 aduka hat das Recht, Aufträge, die in Teilen ausgeführt werden, pro Teillieferung in Rechnung zu stellen.

8.3 Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, die Zahlung auszusetzen oder die von beiden Parteien geschuldeten Beträge zu verrechnen. Die Einreichung von Reklamationen gibt dem Kunden nicht das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen.

8.4 Das Zahlungsziel gilt als strenge Frist. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. aduka ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag, auf den sich die Rechnung bezieht, sowie die Lieferung anderer ausstehender Aufträge auszusetzen, unbeschadet der übrigen Rechte von aduka im Falle des Verzugs. Im Falle des Verzugs werden die übrigen offenen Rechnungen sofort fällig, auch wenn ihre Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

8.5 Die vom Kunden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen dienen der Reihe nach zur Begleichung der vom Kunden geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten, der gerichtlichen Kosten, der geschuldeten Zinsen und dann der ausstehenden Hauptbeträge in der Reihenfolge des Alters, ungeachtet eines gegenteiligen Hinweises des Kunden zum Zeitpunkt der Zahlung.

8.6 Der Kunde kann die Richtigkeit der Rechnung nur innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum beanstanden. Danach erlischt jegliches Recht automatisch, es sei denn, der Kunde konnte die Unrichtigkeit der Rechnung nicht früher erkennen.

8.7 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung im Sinne von Artikel 8.1 die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. aduka hat außerdem Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten für die Beitreibung der Forderung, mindestens jedoch auf einen Betrag von 250 €.

8.8 Wenn die Zahlungsfähigkeit, das Zahlungsverhalten und/oder die Geschäftsmoral des Kunden nach Ansicht von aduka dies zulassen, kann dem Kunden eine längere Zahlungsfrist eingeräumt werden, unter der Bedingung, dass ein von aduka festzulegendes kumulatives Limit (das „Limit“) nicht überschritten wird, sowie unter weiteren Bedingungen, wie z. B. der Leistung einer Sicherheit durch den Kunden. Der Gesamtbetrag, der aduka aus welchem Grund auch immer geschuldet wird, einschließlich der Rechnungen, deren Zahlungsfrist noch nicht überschritten ist, darf die Höhe des Limits nicht überschreiten. Sollte die Ausführung eines Vertrags zu einer Überschreitung des Limits führen, ist aduka berechtigt, die Lieferung so lange auszusetzen, bis der an aduka zu zahlende Betrag so weit reduziert wurde, dass die Summe aus dem (neuen) ausstehenden Betrag nach der Nachzahlung und dem Rechnungswert der noch zu liefernden Produkte das Limit nicht mehr überschreitet.

8.9 Jeder Betrag, den der Kunde aduka zu irgendeinem Zeitpunkt schuldet, wird automatisch und sofort fällig, unbeschadet der übrigen Rechte von aduka:

a) bei (einem Antrag auf) Konkurs, Insolvenz, Zahlungseinstellung, Verwaltung (des Unternehmens) des Kunden oder wenn eine vergleichbare Situation nach ausländischem Recht eintritt oder gerichtlich festgestellt wird;

b) im Falle der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden und/oder im Falle der Einstellung oder Liquidation des Unternehmens des Kunden oder der Übertragung desselben (oder der Kontrolle darüber) auf Dritte, einschließlich der Einbringung in eine bestehende oder noch zu gründende Gesellschaft;

c) wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber aduka aus irgendeinem Grund nicht nachkommt, nachdem er in Verzug gesetzt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, es sei denn, die Erfüllung ist dauerhaft oder vorübergehend unmöglich, in welchem Fall die Forderung sofort fällig wird.

9. Höhere Gewalt

9.1 aduka oder der Kunde können nicht für einen Ausfall im Falle von höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden. Höhere Gewalt seitens aduka liegt in jedem Fall vor, wenn die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig, durch die folgenden Umstände verhindert oder erschwert wird: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Mobilmachung, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmungen, Frost, übermäßiger Krankenstand, Pandemien, staatliche Maßnahmen oder Stagnation infolge von Pandemien sowie Betriebsblockaden, Streiks, Lager- und Transportstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Importrestriktionen, Unfälle und Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen bei der Lieferung von Teilen, Waren oder Dienstleistungen, die bei Dritten bestellt wurden, an aduka, es sei denn, diese Verzögerungen sind von aduka zu vertreten.

9.2 Im Falle höherer Gewalt auf Seiten von aduka werden ihre Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn die höhere Gewalt länger als 60 Kalendertage andauert, sind sowohl aduka als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag (in Bezug auf den noch nicht ausgeführten Teil) zurückzutreten, ohne dass eine der Parteien zu Schadenersatz verpflichtet ist, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 14.1 (Sorgfaltspflicht des Kunden).

10. Prüfpflicht, Garantie und Reklamationen

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von aduka gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen oder dafür zu sorgen, dass der Empfänger die Prüfung in seinem Auftrag durchführt. Zu viel oder zu wenig gelieferte Produkte, falsch gelieferte Produkte und sichtbare Mängel sind aduka innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich zu melden. Die Produkte gelten als vorbehaltlos abgenommen und genehmigt, wenn der Kunde sie nicht zeitnah kontrolliert oder wenn er sie nicht innerhalb der vorgenannten Frist von 8 Tagen anzeigt.

10.2 Andere Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung durch den Kunden oder den Empfänger schriftlich gemeldet werden mit der Maßgabe, dass jegliches Klagerecht in Bezug auf die Nichtkonformität der Produkte (Garantie) nach Ablauf der in Artikel 10.7 unter f. genannten Frist erlischt.

10.3 Die Mängelanzeige erfolgt unter Beifügung aller relevanten Beweismittel (z. B. Fotos oder Videos), die aduka zur Beurteilung der Mängel benötigen könnte.

10.4 aduka gibt nur die folgenden Garantien in Bezug auf die gelieferten Produkte, unter Ausschluss aller anderen Garantien, ob gesetzlich oder vertraglich, stillschweigend oder ausdrücklich, außer in dem Umfang, in dem sie durch zwingendes Recht impliziert sind:

a. dass die Produkte in den in der Auftragsbestätigung angegebenen Mengen geliefert werden und dass sie den im Angebot angegebenen und/oder in der Auftragsbestätigung bestätigten Abmessungen, Eigenschaften und Spezifikationen entsprechen, wobei Artikel 10.5 zu beachten ist;

b. dass sie sich für den im Angebot von aduka angegebenen Verwendungszweck eignen und nicht mangelhaft sind;

c. dass sie vernünftigerweise vorhersehbare Qualitätsanforderungen gemäß den für ähnliche Produkte auf einem vergleichbaren Preisniveau geltenden Normen erfüllen;

d. dass die Produkte keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich verletzen, wobei sich diese Garantie nicht auf das Artwork erstreckt;

e. dass die Produkte, die Etikettierung und die Verpackung den Anforderungen der harmonisierten Rechtsvorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs über Produktsicherheit, Haltbarkeit und technische Konformität entsprechen, die zum Zeitpunkt der Lieferung gelten.

10.5 aduka garantiert ausdrücklich nicht:

– dass die Produkte, ihre Etikettierung oder ihre Verpackung den nationalen Gesetzen, Verordnungen oder Normen des Lieferlandes in Bezug auf die Produkte entsprechen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde;
– dass die Farbtöne in der Bedruckung der gelieferten Dekorationsaufträge vollständig mit den Farben im E-Proof übereinstimmen; geringfügige Abweichungen sind zulässig;
– dass die Position des Logos vollständig mit dem gelieferten Artwork oder dem E-Proof übereinstimmt; geringfügige Abweichungen sind im Hinblick auf die gewählte Drucktechnik zulässig;
– dass die Produkte vollständig dem Bild im aduka Shop entsprechen; geringfügige Abweichungen sind gemäß Artikel 6.12 zulässig;
– dass die Farbe des Drucks bei einer Nachbestellung vollständig mit der ursprünglichen Bestellung übereinstimmt.

10.6 Die Gewährleistungsverpflichtung von aduka beschränkt sich auf die kostenlose Neulieferung der mangelhaften Produkte an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse oder die Gutschrift des Rechnungswerts an den Kunden, je nach Ermessen von aduka. aduka ist niemals verpflichtet, mangelhafte Produkte instandzusetzen.

10.7 Soweit es sich um eine gesetzliche oder vertragliche Garantie handelt, besteht kein Anspruch auf die Garantie:

a. wenn die Produkte nach der Lieferung beschädigt wurden oder verloren gegangen sind;

b. wenn der Kunde die Produkte unsorgfältig gelagert hat oder die von aduka mitgeteilten oder auf der Verpackung angegebenen Lagerungs- oder Gebrauchsanweisungen nicht genau befolgt hat;

c. wenn die gelieferten Produkte unsachgemäß oder nicht in Übereinstimmung mit der vereinbarten oder üblichen Nutzung verwendet wurden;

d. wenn der Kunde eine Verpflichtung gegenüber aduka nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt hat;

e. wenn keine rechtzeitige Beanstandung gemäß Artikel 10.1 bis 10.3 erfolgt ist;

f. für Mängel, die mehr als 6 Monate nach dem Lieferdatum festgestellt werden;

g. wenn die gelieferten Waren durch äußere Einflüsse wie (Regen-)Wasser, Hitze, Sturzschäden, Feuer usw. beschädigt wurden.

10.8 Für Waren oder Teile von Waren, die aduka von Dritten erworben hat, sind die Gewährleistungsverpflichtungen von aduka gegenüber dem Kunden in keinem Fall größer oder von längerer Dauer als die Gewährleistungsverpflichtungen der genannten Dritten gegenüber aduka. aduka ist von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit, wenn sie ihre Forderung gegenüber dem Dritten nach Möglichkeit an den Kunden abtritt, was der Kunde hiermit im Voraus annimmt.

10.9 Beanstandete Waren sind vom Kunden zur Überprüfung durch aduka aufzubewahren und auf erstes Verlangen von aduka zurückzugeben. Im Falle einer berechtigten Reklamation erstattet aduka die Kosten der Rücksendung. Kommt der Kunde dem nicht nach, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung, wenn aduka dadurch eingeschränkt wird, die Begründetheit der Reklamation und des Anspruchs festzustellen.

11. Haftung und Freistellung

11.1 Die Haftung von aduka im Zusammenhang mit etwaigen Mängeln an den von ihr gelieferten Produkten beschränkt sich auf die in Artikel 10.6 beschriebenen Gewährleistungspflichten. Jede weitere Haftung für Schäden, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder der Lieferung der Produkte erleidet, ist ausgeschlossen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.2 Sollte doch irgendeine Haftung von aduka gegenüber dem Kunden bestehen, beschränkt sich diese entweder auf i) den Nettorechnungswert der von aduka in den drei Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an den Kunden gelieferten Waren (vorbehaltlich des Abzugs etwaiger Gutschriften) oder, wenn der Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist, bei der aduka als Versicherter gilt, (ii) den vom Versicherer in diesem Zusammenhang tatsächlich ausgezahlten Betrag (wenn dieser höher ist als der unter (i) genannte Betrag), wobei jegliche Haftung von aduka gegenüber dem Kunden im Rahmen des Vertrags auf einen Höchstbetrag von 50.000 EUR beschränkt ist.

11.3 Die Haftung von aduka für kommerzielle Schäden, Folgeschäden oder indirekte Schäden (einschließlich Umsatz-, Gewinn- oder Firmenwertverluste, Geschäfts- oder Kundenverluste) ist immer ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens aduka.

11.4 Die Haftungsbeschränkungen von aduka gemäß dieser Bestimmung gelten nicht im Falle von Verletzungen oder Tod.

11.5 In allen Fällen, in denen aduka eine Strafe zu zahlen hat, ist ihre eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz auf den Betrag der Strafe beschränkt, unbeschadet des Artikels 6.9.

11.6 Alle Ansprüche des Kunden gegenüber aduka außer jenen, die von aduka anerkannt wurden, verjähren in jedem Fall 12 Monate, nachdem der Kunde von dem Bestehen des Anspruchs Kenntnis erlangt hat, es sei denn, der Kunde hat aduka innerhalb dieses Zeitraums durch eine spezifizierte und ordnungsgemäß begründete schriftliche Mitteilung über das Bestehen des Anspruchs informiert und einen Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht, unbeschadet der gesetzlichen Reklamationsfristen (sofern diese kürzer sind) und anderer gesetzlicher oder vertraglicher Einreden von aduka.

11.7 Stellt eine der Parteien einen Mangel an den gelieferten Produkten fest, so hat sie die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, einschließlich der Art des Mangels und der Produkte, auf die sich der Mangel bezieht. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, falls aduka beschließt, einen Produktrückruf aufgrund von festgestellten Mängeln oder Risiken im Zusammenhang mit der Produktsicherheit oder im Falle einer angekündigten oder bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahme der Marktaufsichtsbehörden oder aufgrund der begründeten Befürchtung von aduka, dass einer dieser Umstände eintreten könnte, durchzuführen. aduka wird in diesem Fall den Kaufpreis der Produkte gutschreiben und die Kosten für die Rücksendung erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die er über mögliche oder tatsächlich zu treffende Maßnahmen erhält, vertraulich zu behandeln, es sei denn, er ist gesetzlich verpflichtet, diese Informationen zu erteilen. Mitteilungen des Kunden an Kunden oder Endverbraucher über Produktrückrufe und/oder (möglicherweise) fehlerhafte und/oder unsichere Produkte erfolgen in enger Absprache mit und nach Genehmigung durch aduka.

11.8 Alle Bedingungen, die die Haftung von aduka im Zusammenhang mit den gelieferten Waren einschränken, ausschließen oder festlegen und die von den Lieferanten oder Subunternehmern von aduka geltend gemacht werden können, können auch von aduka gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

11.9 Mitarbeiter von aduka oder Hilfspersonen , die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind, können gegenüber dem Kunden alle Rechte und Einreden aus dem Vertrag (einschließlich dieser Bedingungen) geltend machen, als wären sie selbst eine Vertragspartei, einschließlich der in diesem Artikel 11 genannten Haftungsbeschränkungen.

11.10 Der Kunde stellt aduka, ihre Mitarbeiter und die mit der Ausführung des Vertrages beauftragten Hilfspersonen von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages durch aduka frei, soweit diese Ansprüche höher oder anders sind als diejenigen, die dem Kunden gegenüber aduka aus diesem Grund zustehen.

11.11 Der Kunde ist verpflichtet, nationale oder internationale staatliche Ausfuhr-, Einfuhr- und Verwendungsbeschränkungen im Zusammenhang mit den zu liefernden Waren strikt einzuhalten. Er stellt aduka von jeglichem Schaden frei, der aduka aus einer Verletzung dieser Beschränkungen entsteht.

12. Freistellung

12.1 Der Kunde stellt aduka von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Handhabung, Änderung oder Verwendung der Produkte durch den Kunden im Zusammenhang stehen oder daraus resultieren, es sei denn, die Ansprüche ergeben sich aus Mängeln an den gelieferten Produkten, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden.

12.2 Der Kunde stellt aduka von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich Ansprüchen aufgrund von Rechten an geistigem Eigentum, die damit im Zusammenhang stehen oder daraus resultieren, was aduka auf Anweisung oder nach den Angaben des Kunden hergestellt hat (z. B. kundenspezifische Produkte, für die der Kunde den Entwurf oder die Anweisungen für den Entwurf geliefert hat) oder auf die Produkte aufgebracht hat, einschließlich der Bedruckung von Produkten mit Artwork, das von dem Kunden oder in seinem Namen geliefert wurde.

13. Geistiges Eigentum

13.1 Die geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Waren, einschließlich Verpackung und Gebrauchsanweisungen, verbleiben bei aduka (oder ihren Lieferanten oder Lizenzgebern) und werden niemals auf den Kunden übertragen. Das Gleiche gilt für die geistigen Eigentumsrechte an Marketingmaterial, das dem Kunden (entgeltlich oder unentgeltlich) zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. Produktbilder, (Online-)Broschüren und Kataloge. Die Dokumente und Daten von aduka (einschließlich des kostenlos oder anderweitig zur Verfügung gestellten Marketingmaterials) bleiben Eigentum von aduka und dürfen nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung von aduka vor.

13.2 aduka (oder ihre Lizenzgeber) ist der ausschließliche Rechteinhaber der geistigen Eigentumsrechte am aduka Shop und an den Texten und Bildern (wie Produktfotos, Videos und Illustrationen), die im aduka Shop (oder über Tools im aduka Shop) zugänglich gemacht werden. Diese Materialien dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Genehmigung von aduka heruntergeladen, vervielfältigt und genutzt werden, vorbehaltlich der dafür geltenden Bedingungen und Einschränkungen. Die Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Materialien über die eigenen Websites, Apps oder (Online-)Medien oder (Social-Media-)Plattformen des Kunden ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung vor oder es gelten die im aduka Shop genannten Bedingungen.

13.3 aduka stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums frei, die in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich in Bezug auf die gelieferten Produkte gelten, es sei denn, ein Anspruch bezieht sich auf das Artwork der Produkte und würde ohne dieses Artwork nicht bestehen, oder im Fall von kundenspezifischen Produkten. Der Kunde kann sich auf die Freistellung nur berufen, wenn: i) der Anspruch aduka unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt wurde, ii) der Kunde alle angemessenen Anweisungen von aduka zur Schadensbegrenzung befolgt hat iii) der Kunde alle von aduka auferlegten Beschränkungen in Bezug auf den Weiterverkauf der Produkte eingehalten hat und iv) der Kunde aduka erlaubt, die Verteidigung des Anspruchs von dem Kunden zu übernehmen und (den Anwalt von) aduka ermächtigt, (auch) im Namen des Kunden die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren zu führen und/oder einen Vergleich zu schließen, wobei es sich versteht, dass kein Vergleich ohne die Zustimmung des Kunden geschlossen wird, wenn dieser Vergleich Verpflichtungen für den Kunden beinhaltet.

14. Sorgfaltspflicht des Kunden

14.1 Der Kunde wird die gelieferten Waren mit der gebotenen Sorgfalt behandeln und keine Handlungen vornehmen, die die Qualität oder Sicherheit der Produkte oder den Ruf (der Marken) von aduka beeinträchtigen könnten.

14.2 Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit die geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung, Geldwäsche, Terrorismus, Boykott, Interessenkonflikten und Produktpiraterie einzuhalten.

14.3 Der Kunde und aduka erklären, dass sie bei der Erteilung und Ausführung von Aufträgen die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) und anderer anwendbarer Datenschutzgesetze einhalten werden. Bei Bestellungen im Zusammenhang mit personalisierten Produkten, bei denen Produkte oder Verpackungen mit personenbezogenen Daten bedruckt werden, gilt aduka als Verarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher für die Verarbeitung, und es wird ein Verarbeitungsvertrag zwischen aduka und dem Kunden abgeschlossen, der von aduka vorgelegt wird.

15. Aussetzung und Auflösung

15.1 Falls der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist aduka berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet weiterer Rechte, wie z. B. das Recht auf Entschädigung für Kosten, Schäden oder gesetzliche Zinsen. Im Falle eines Mangels, der nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, entsteht dieses Recht auf Aussetzung oder Stornierung erst, nachdem aduka den Kunden schriftlich in Verzug gesetzt hat und der Kunde seiner Pflicht nicht innerhalb von 14 Tagen nachgekommen ist. Bei Auflösung aufgrund dieser Bestimmung werden alle ausstehenden Rechnungen von aduka aus dem Vertrag oder anderen Vereinbarungen sofort fällig und zahlbar, unbeschadet der weiteren Rechte von aduka.

15.2 Der Kunde ist nur in den in den Artikeln 6.6 und 9.2 dieser Bedingungen genannten Fällen und unter den dort genannten Bedingungen berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Für den Fall, dass ein Teil der Produkte bereits geliefert wurde, hat aduka Anspruch auf Erstattung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Alle Streitfälle, die sich zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich dieser Bedingungen) ergeben, werden ausschließlich bei dem zuständigen Gericht in Frankfurt am Main anhängig gemacht.

16.2 Alle Verpflichtungen zwischen aduka und dem Kunden im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und/oder dem Angebot, dem Verkauf, der Bestellung und der Lieferung von Produkten unterliegen dem deutschen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16.3 Nach Abschluss des Vertrages archiviert aduka diesen im Rahmen ihrer Aufbewahrungspflicht mindestens 10 Jahre lang. Auf Anfrage wird dem Kunden von aduka eine Kopie davon zur Verfügung gestellt.

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